Weitere dazugehörige umgangssprachliche Begriffe:
- Verbrennungsluftmessung
- Luftzahl
Erklärung:
Nur bei bestimmten Heizgeräten (die den Sauerstoff für die Verbrennung mittels Naturzug (kein Ventilator im Heizgerät) vom Aufstellungsraum bekommen) muss sichergestellt werden, dass genug Luft in den Aufstellungsraum nachkommen kann, wenn das Gerät mit „Vollgas“ heizt. Man kann dies messen oder berechnen. Berechnen macht nur dann Sinn, wenn die angrenzenden Räume groß sind bzw. fixe Öffnungen ins Freie vorhanden sind. Meistens wird gemessen. Dazu kommt der Rauchfangkehrer oder z.B. ein EVN-Powerpartner, schließt alle Türen und Fenster… und ermittelt die „Luftzahl“ mit einem Messgerät mittels Sonde im Abgasrohr, während das Heizgerät in Volllast läuft.
Wer macht das?
Viele Rauchfangkehrer, wenige Installateure
Intervall:
Sofern man ein „B1-Gerät“ besitzt: Sobald sich baulich etwas ändert (oft wird es im Zuge eines Gasgerätetauschs oder Gassicherheits-Checks fällig)
Kosten:
Für Messung 150-300 €
für Berechnung 50-100 € (zahlt üblicherweise der Vermieter)